Was sind die Kosten für den Kauf von Immobilien in La Herradura?+
Beim Kauf einer Immobilie in La Herradura rechnen Sie mit Grunderwerbsteuer (ITP) von 7%, plus etwa 3-4% für Notar, Grundbuch und Anwalt. Die Maklerprovision zahlt in der Regel der Verkäufer. Auf dem Festland und den Balearen zahlen Neubauten 10% Mehrwertsteuer (IVA) plus AJD-Beurkundungssteuer anstelle der ITP. Die Grunderwerbsteuer legt Andalucía fest, nicht der Staat, und für Hauptwohnsitze sowie jüngere Käufer können reduzierte Sätze gelten.
Können Ausländer Immobilien in La Herradura, Spanien kaufen?+
Ja, Ausländer können frei Immobilien in La Herradura und in ganz Spanien kaufen. Sie benötigen eine NIE (Número de Identidad de Extranjero) - eine spanische Steueridentifikationsnummer. Der Prozess ist für EU- und Nicht-EU-Bürger gleich, obwohl Nicht-EU-Käufer möglicherweise zusätzliche Dokumentation benötigen.
Wie lange dauert es, eine Immobilie in La Herradura zu kaufen?+
Der Immobilienkaufprozess in La Herradura dauert in der Regel 2-3 Monate vom Angebot bis zum Abschluss. Dies umfasst Immobiliensuchen, rechtliche Prüfungen, Hypothekengenehmigung (falls zutreffend), Unterzeichnung des Privatvertrags (arras) und endgültigen Abschluss beim Notar. Der Zeitrahmen kann je nach Finanzierung und rechtlicher Komplexität variieren.
Kann ich durch einen Immobilienkauf in Spanien noch ein Golden Visa erhalten?+
Nein. Spanien hat den Investitionsweg über Immobilien im April 2025 abgeschafft, ein Kauf in La Herradura führt also nicht mehr zu einer Aufenthaltserlaubnis. Käufer aus Nicht-EU-Ländern, die in Spanien leben möchten, beantragen einen eigenen Aufenthaltstitel, meist das Nicht-Erwerbsvisum (Einkommensnachweis und private Krankenversicherung) oder das Visum für digitale Nomaden (Fernarbeit für nicht-spanische Kunden). Klären Sie vor dem Kauf mit einem Anwalt für Aufenthaltsrecht, welcher Weg für Sie passt.
Was sind die laufenden Kosten für den Besitz von Immobilien in La Herradura?+
Jährliche Immobilienbesitzkosten in La Herradura umfassen IBI (Grundsteuer) von 0,4-1,1% des Katasterwerts, Gemeinschaftsgebühren (für Wohnungen), Müllabfuhrsteuer (basura), Nebenkosten und Gebäudeversicherung. Planen Sie etwa 2-4% des Immobilienwerts pro Jahr für alle laufenden Kosten ein. Die IBI setzt die Stadtverwaltung von La Herradura innerhalb einer staatlichen Bandbreite fest, sie ist also kommunal und nicht regional.
Benötige ich einen Anwalt beim Immobilienkauf in La Herradura?+
Ja, es wird dringend empfohlen, einen unabhängigen spanischen Anwalt beim Immobilienkauf in La Herradura zu beauftragen. Sie führen Due-Diligence-Prüfungen durch, überprüfen, ob die Immobilie keine Schulden oder rechtlichen Probleme hat, prüfen Verträge, stellen eine ordnungsgemäße Registrierung sicher und schützen Ihre Interessen während des gesamten Kaufprozesses.
Kann ich als Ausländer eine Hypothek bekommen, um Immobilien in La Herradura zu kaufen?+
Ja, Ausländer können Hypotheken in Spanien erhalten, um Immobilien in La Herradura zu kaufen. Spanische Banken bieten in der Regel bis zu 60-70% Beleihungswert für Nicht-Residenten an, verglichen mit 80% für Residenten. Sie benötigen Einkommensnachweise, Kontoauszüge, NIE-Nummer und Reisepass. Zinssätze und Konditionen variieren je nach Bank und individuellen Umständen.
Welche Steuern zahle ich beim Verkauf von Immobilien in La Herradura?+
Beim Verkauf von Immobilien in La Herradura zahlen Sie Kapitalertragsteuer (plusvalía) auf den Gewinn zu Sätzen von 19-26% je nach Gewinnhöhe. Nicht-Residenten haben 3% des Verkaufspreises bei Abschluss einbehalten. Sie können auch kommunale Kapitalertragsteuer zahlen. Hauptwohnsitzbefreiungen können für Residenten über 65 Jahre gelten. Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn ist staatlich und in Andalucía identisch zum Rest Spaniens. Die Plusvalia municipal legt die Stadtverwaltung von La Herradura fest und kennt seit der Reform von 2021 zwei Berechnungsmethoden, fragen Sie Ihren Anwalt, welche günstiger ist.
Grunderwerbsteuersätze mit Stand August 2026. Die Sätze werden je autonomer Region festgelegt und ändern sich. Lassen Sie die aktuellen Werte vor Ihrer Kalkulation von einem spanischen Anwalt oder Steuerberater bestätigen.